DKV-Praxis-Tipp vom DKV-Sicherheitskreis Kanu
Auszüge aus KANU-SPORT 3/2007:
Auch wenn in diesem Jahr aufgrund des milden Winters Schneefall eher selten
war, muss auch in diesem Frühjahr damit gerechnet werden, dass durch Schneeschmelze
oder starke Regenfälle die Wasserstände vieler Gewässer anschwellen.
Bisher ruhige Gewässer können sich dann zu schnell fließenden
Flüssen entwickeln, andere Bäche werden jetzt erst befahrbar.
Hochwasser führende Flüsse bieten unter sportlichen Gesichtspunkten
einen besonderen Reiz - doch das Paddeln bei Hochwasser birgt auch Gefahren.
Die meisten davon lassen sich vermeiden, wenn sich Paddler an die folgenden
Empfehlungen halten.
Grundsätzlich gilt, dass nur Kanusportler bei Hochwasser paddeln sollten,
die technisch dazu in der Lage sind. Anfänger und Ungeübte gefährden
sich selbst, aber auch Helfer, die ihnen in Notlagen beistehen müssen.
Sie sollten sicherer Wildwasserfahrer sein, bevor Sie bei Hochwasser eine Fahrt
unternehmen wollen.
Die von Pegeldiensten erfassten Gewässer in Deutschland nehmen immer mehr zu. Einige Landes Kanu-Verbände bieten spezielle Pegeldienste, aus denen sich nicht nur der Mindestwasserstand, sondern auch der Höchstwasserstand ergibt. Beachten Sie unbedingt diese Höchstpegel. Werden sie überschritten, ist Paddeln lebensgefährlich. Pegelinformationen erhalten Sie auch über die Homepage des DKV unter „www.kanu.de I pegeldienste“. Beachten Sie aber auch Hinweise in den Gewässerführern des DKV. Auch hier sind wertvolle Informationen über den Charakter eines Gewässers enthalten. Sinnvoll ist es schließlich, direkt bei ortsansässigen Vereinen nachzufragen, ob und welche Besonderheiten bei Hochwasser zu beachten sind.
Ab bestimmten Pegelständen kann die Befahrung von Gewässern, speziell den Bundeswasserstraßen, untersagt werden. Die für die Berufsschifffahrt ausgesprochenen Verbote gelten auch für Kanuten und sind deshalb unbedingt einzuhalten. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gibt unter „www.elwis.de“ den jeweils gültigen Befahrungsstatus von Gewässern bekannt.
Gerade bei starker Strömung durch Hochwasser kann es schnell geschehen,
dass man kentert. Sie sollten grundsätzlich in der Lage sein, mindestens
eine einseitige Eskimorolle ausführen zu können. Besser ist es natürlich,
wenn Sie das beidseitige Rollen sicher beherrschen. Müssen Sie aber trotzdem
Ihr Boot verlassen, muss es so mit Auftriebskörpern (oder Abschottungen)
versehen sein, dass es nicht sinken kann. Damit
kann Ihr Boot für Sie zu einem ersten Rettungsinstrument werden
Ihr Boot sollte immer nach den auf Bundeswasserstraßen geltenden Vorschriften gekennzeichnet sein. Dazu zählt ein von außen lesbarer Bootsname und im Bootsinneren die fest angebrachte Adresse des Bootseigentümers. So kann ein abgetriebenes Boot vom Finder zurückgegeben werden.
Viele tödliche Unfälle ereignen sich bei Hochwasser vor allem deshalb, weil Kanufahrer auf die richtige Kleidung verzichtet haben. Gerade in der Übergangszeit ist ein Kälteschutz besonders wichtig, um im Falle einer Kenterung die Gefahr der Unterkühlung deutlich zu reduzieren. Das Tragen einer Schwimmweste mit ausreichender Auftriebskraft ist unverzichtbar - ebenso wie bei Wildwasserfahrten zusätzlich ein Helm zwingend erforderlich ist.
Denken Sie daran, dass Sie unter Umständen in eine Situation geraten können,
in der Sie anderen Kanufahrern Hilfe leisten müssen.
Deshalb nehmen Sie unbedingt eine angemessene Sicherheitsausrüstung mit.
Ein Wurfsack gehört dazu ebenso wie ein Erste-Hilfe-Set. Das Mitsichführen
dieser Gegenstände ist aber zwecklos, wenn Sie nicht in der Lage sind,
diese Ausrüstungsgegenstände sicher verwenden zu können. Üben
Sie rechtzeitig den Gebrauch ihrer Ausrüstung.
Und ganz ehrlich - wann haben Sie zuletzt an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen
oder Ihre Kenntnisse über Sofortmaßnahmen am Unfallort aufgefrischt?
Um im Notfall Hilfe herbeiholen zu können, sollte auch ein wasserdicht
verpacktes Handy mitgeführt werden.
Die besonders schnelle Strömung durch Hochwasser schließt unter Umständen die Nutzung traditioneller Umtragestellen ebenso aus wie das Befahren von Wehren. Landen Sie daher früher als sonst an und prüfen Sie sorgfältig, ob eine Befahrung möglich ist. Bedenken Sie, dass Selbst- und Fremdrettungsmaßnahmen nach Wehrunfällen durch Hochwasser zusätzlich erschwert oder gar unmöglich werden können. Tragen Sie lieber um.
Sie sollten sich vor Ihrer Fahrt auch über den genauen Standort von Brücken informiert haben. Aufgrund des hohen Wasserstandes kann es möglich sein, dass diese nicht mehr unterfahren werden können. Nähern Sie sich diesen Stellen besonders vorsichtig. Gleiches gilt für Stege, Zäune und niedrig hängende Äste.
Durch das Hochwasser werden viele am Ufer liegende Gegenstände mitgerissen und treiben im Wasser. Selbst ganze Baumstämme sind dann keine Seltenheit. Diese Gegenstände können eine doppelte Gefahr für Kanufahrer darstellen: treiben sie im Wasser, kann es zu Kollisionen und damit zu Kenterungen kommen. Haben sich Gegenstände aber am Ufer verhakt, können sich so zusätzliche Hindernisse bilden, die unter Umständen nur sehr schwer zu erkennen sind.
Selbst erfahrene Kanuten können bei Hochwasser schnell in eine Situation
gelangen, in der Sie dringend Hilfe von Dritten benötigen.
Deshalb sollten Einzelfahrten vermieden werden. Gerade die Befahrung in Gruppen
bietet die Chance, sich gegenseitig in Notfällen zu helfen.
Fahrten bei Hochwasser können einen besonderen Reiz bieten. Überschätzen
Sie aber nicht Ihre Fähigkeiten! Sind Sie nicht ganz sicher, die geplante
Fahrt ohne Komplikationen absolvieren zu können, sollten Sie darauf verzichten.
Auch der vorzeitige Abbruch einer Fahrt ist dringend zu empfehlen, wenn Sie
merken, die Hochwassersituation unterschätzt oder Ihre eigenen Fähigkeiten
überschätzt zu haben.
Denken Sie auch daran, dass evtl. Rettungsmaßnahmen zu erheblichen Gefährdungen
der Helfer führen können. Sollten Sie sogar aufgrund eigenen grob
fahrlässigen Verhaltens in eine Notsituation kommen, müssen Sie damit
rechnen, die Kosten eines Rettungseinsatzes selbst bezahlen zu müssen.
Versicherungen können dann von der Leistungspflicht befreit sein.
Der DKV wünscht jedenfalls eine sichere Fahrt!