DKV-Praxis-Tipp vom DKV-Sicherheitskreis Kanu
Auszüge aus KANU-SPORT 2/2007:
„Ist eigentlich ein Fahrtenleiter verpflichtet, ein Mobiltelefon
mit sich zu führen, um im Notfall schnell Hilfe herbeizuholen?“ Diese
Frage richtete der verantwortliche Vizepräsident eines Landes Kanu-Verbandes
vor kurzer Zeit an den Sicherheitskreis Kanu (SKK) im DKV. Der SKK hat diese
Frage zum Anlass genommen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und die
nachfolgenden Empfehlungen zu geben.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt,
die den verantwortlichen Leiter einer Kanuveranstaltung verpflichtet, ein Mobiltelefon
mit sich zu führen. Dies betrifft gleichermaßen den Fahrtenleiter
einer Wanderfahrt, den Leiter eines Kanukurses oder den Trainer im Leistungssport.
Wer also kein Mobiltelefon dabei hat, muss nicht befürchten, deshalb nach einem
Unfall rechtlich belangt zu werden.
Dennoch empfiehlt der SKK jedem verantwortlichen Mitarbeiter, nach Möglichkeit ein Mobiltelefon dabei zu haben. Nicht immer ist gewährleistet, dass erforderliche Hilfe durch Unterstützung Dritter angefordert werden kann. Selbst in unserem dicht besiedelten Land sind Situationen vorstellbar, wo es bis zum nächsten Telefon sehr weit ist - hier kann wertvolle Zeit verstreichen, um Verunglückten zur Hilfe zu eilen. Denken wir zum Beispiel nur an Fahrten auf unseren Küstengewässern, auf großen Seen oder beim Wildwasser - hier hat es schon viele Situationen gegeben, bei denen der Einsatz eines vorhandenen Mobiltelefons hilfreiche Dienste geleistet hat.
Deshalb empfiehlt der SKK:
Fahrtenleiter, Kursleiter oder Trainer sollten immer ein Mobiltelefon mit sich führen.
Sofern man kein eigenes Mobiltelefon besitzt, sollte geklärt werden, ob in der
Gruppe ein oder mehrere Mobiltelefons vorhanden sind, mit denen notfalls Hilfe angefordert
werden könnte.
Speichern Sie die Rufnummern der Gruppenmitglieder gegenseitig im Mobiltelefon. Die
Gruppe könnte in kritischen Situationen gerade nicht zusammen sein, sich
jedoch mit der Gruppenstärke und den vorhandenen Kompetenzen selbst Hilfe
geben können.
Achten Sie darauf, dass der Akku geladen ist - ohne Strom nützt das beste
Mobiltelefon nichts! Auch ohne SIM-Karte oder PIN kann man mit jedem Mobiltelefon die
Notrufnummer 112 wählen (immer ohne Vorwahl) und wird mit der Rettungsleitstelle
verbunden, die für den momentanen Aufenthaltsort zuständig ist.
Die 112 ist nicht nur in Deutschland sondern in fast allen Staaten Europas gültig.
Sie gilt auch in weiteren 34 Staaten: Andorra, Belgien, Dänemark, Estland,
Färöer, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San
Marino, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
Türkei, Ungarn, Vatikan, Zypern.
Sofern Sie sog. Prepaid-Karten nutzen, sollte ein ausreichendes Guthaben vorhanden
sein. Zwar ist der Notruf auch ohne Guthaben möglich, aber unter Umständen
ist es ja auch erforderlich, andere Personen über Zwischenfälle zu
informieren.
Eine Kommunikation über Mobiltelefon ist nur möglich, wenn Sie sich im Sende-
und Empfangsbereich eines Mobilfunk-Anbieters befinden. Auf dem Festland ist
mittlerweile ein dichtes Funknetz gesichert. Probleme können aber beim
Küsten-Kanuwandern auftreten. Hier darf deshalb das Mobiltelefon nicht einziges
Rettungsmittel sein, sondern es sollten zusätzlich küstentypische
Seenotsignalmittel. mitgeführt werden.
Verpacken Sie Ihr Mobiltelefon so, dass es auch nach einer Kenterung funktionsbereit
bleibt. Wasserdichte Behältnisse sollten immer an Bord sein daneben bietet
der Kanufachhandel aber auch spezielle wasserdichte Mobiltelefonbehältnisse.
Insbesondere bei Großgewässertouren sollte das Mobiltelefon griffbereit
verstaut werden, damit Sie notfalls direkt von Ihrem Kanu aus Hilfe anfordern
können. Viele Hersteller bieten auch „Outdoor“-Modelle an,
die zumindest spritzwassergeschützt sind.
Der SKK wünscht allen Fahrtenleitern, Kursleitern oder Trainern,
dass sie niemals in eine Situation geraten, in der der Einsatz eines Mobiltelefons
erforderlich ist. Dennoch sollten diese Empfehlungen berücksichtigt werden
.
Diese Empfehlungen wurden vom Sicherheitskreis-Kanu im Deutschen Kanu-Verband
erstellt.
Bei einem Mobiltelefon ist der Euronotruf fast immer ohne eingelegte SIM-Karte, Eingabe des PIN-Codes oder Aufhebung der Tastensperre wählbar. Wegen hohen Notrufmissbrauchs muss in den GSM-Netzen von Belgien, teilw. Italien, Rumänien, der Schweiz, Großbritannien und Zypern eine SIM-Karte eingelegt sein. Hat das Mobiltelefon keinen Empfang im Netz der eigenen SIM-Karte, wird automatisch über ein fremdes Netz vermittelt. Ein solcher Notruf hat im Mobilfunknetz Priorität, nötigenfalls wird eine andere Verbindung getrennt. Diese Priorisierung gilt für andere Notrufnummer meist nicht, wie beispielsweise für die Polizeirufnummer 110 in Deutschland.