Seit dem 11. Oktober 2010 regelt die „Schifffahrtspolizeiliche
Anordnung für die Schifffahrt bei
Hochwasser auf der Ober- und Mittelweser und den dazugehörigen Schleusenkanälen
von
Hann.Münden bis zur Bremen Hemelingen“ der Wasser- und Schifffahrtsdirektion
Mitte nunmehr verbindlich, ab welchem Pegel die Schifffahrt - und damit auch
das Paddeln - bei Hochwasser auf der Weser
untersagt ist (HW Pegel II)
Die Hochwassermarken und die aktuellen Pegelstände findet ihr hier:
http://www.elwis.de/gewaesserkunde/Wasserstaende/Wasserstaende_start.php?target=2&gw=WESER
Befahrensregelung für die Oberweser findet ihr hier: Befahrensregelung.pdf