Unsere Vereinsboote - Ausleihbedingungen

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Nutzung von Vereinsbooten

Zielsetzung, Geltungsbereich

Unser Verein verfolgt satzungsgemäß den Zweck „die Leibesübung zu pflegen“ und „die Gemeinschaft durch Tages-, Ferien- und Wochenendfahrten zu fördern“. Er hält deshalb Vereinsboote vor, um BKW-Kanukurse auszustatten und Vereinsmitgliedern mit ihren Gästen die Teilnahme an den sportlichen Vereinsaktivitäten in jeweils geeigneten Booten zu ermöglichen. Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Nutzung unserer Vereinsboote samt Zubehör (Paddel, Spritzdecke, Lukendeckel, Auftriebskörper etc.) durch Vereinsmitglieder und in ihrer Begleitung befindlichen Gäste. Sie ersetzen alle bisherigen Regelungen zu diesem Thema.

Ausleihe, Rückgabe, Reservierung, Verantwortlichkeit

Jedes Vereinsmitglied darf unter Beachtung der in der Vereinsboote-Ubersicht festgelegten Nutzungsempfehlungen und Nutzungsbeschränkungen für sich und seine Gäste Vereinsboote samt Zubehör ausleihen. Die Verantwortung für sachgerechten Transport und schonende Behandlung des ausgeliehenen Materials sowie das Zurücklegen in gereinigtem und trockenem Zustand auf den entsprechenden Bootsplatz trägt das ausleihende Vereinsmitglied.
Nicht ausleihbar sind die vom Vorstand wegen anstehender Reparaturarbeiten gesperrten Boote und - zeitweise - diejenigen Boote, die in unseren Kanukursen eingesetzt oder von anderen Vereinsmitgliedern bereits schriftlich reserviert worden sind.
Zur Reservierung eines Vereinsbootes ist ein entsprechender Eintrag im Reservierungsbuch notwendig Bei Fahrtantritt – dies gilt für jede Fahrt – ist zusätzlich der Eintrag im Vereinsfahrtenbuch (u. a. aus versicherungstechnischen Gründen) erforderlich. Die Bücher und die Vereinsboote-Übersicht liegen bzw. hängen am Schreibpult im Treppenhaus aus.
Sollte anläßlich der Nutzung ausgeliehenes Material abhanden gekommen oder, über die normale Abnutzung hinaus, beschädigt worden sein, so hat das für die Nutzung verantwortliche Vereinsmitglied den Vorstand umgehend darüber zu informieren und, nach Abstimmung, in angemessener Weise für Reparatur oder Ersatz zu sorgen.

Ausleihmenge, -dauer und -preis

Jedes volljährige Vereinsmitglied darf zwei Einerkajaks (K1) oder einen Zweierkajak (K2) oder einen Wandercanadier (C4) und zusätzlich für seine Kinder kostenlos Kinderboote ausleihen. Jedes jugendliche Vereinsmitglied darf sich einen Einerkajak ausleihen. Ausleihungen von mehr als 10 Tagen Dauer bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Für volljährige Vereinsmitglieder gelten pro Nutzungstag folgende Nutzungsentgelte:
Einer-Kajaks (K1) 3,00 Euro, Zweier-Kajaks (K2) 6,00 Euro,
alle Canadier ( CIII und CIV, nicht der CX) 6,00 Euro,
Bootsanhänger 10,00 Euro.

Als Nutzungstag zählt dabei jeder Tag, an dem das Boot zwischen 09.00 und 17.00 Uhr für mehr als 4 Stunden ausgeliehen wird. „Kurzzeitpaddeln“ vor unserem Bootshaus bleibt also kostenfrei. Das Nutzungsentgelt ist umgehend, spätestens am Donnerstag nach Bootsrückgabe an den jeweiligen Bootshausdienst zur Weitergabe an den Vorstand zu zahlen. Es wird zweckgebunden für die Erhaltung eines zeitgemäßen und funktionsfähigen Vereinsbootebestandes eingesetzt.

Sonstiges

Die Nutzung der Vereinsboote erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein, der Vorstand und alle an der Erhaltung der Vereinsboote beteiligten Vereinsmitglieder haften weder für deren Zustand und Verfügbarkeit noch dafür, das sie sich für die vom ausleihenden Vereinsmitglied geplanten Unternehmungen eignen. Alle übrigen, in den o. g. Regelungen nicht enthaltenen Nutzungen von Vereinsbooten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
Diese Regelungen ersetzen die Regelungen vom 05.02.1998 und treten am 01.01.2008 in Kraft.

der Vorstand

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