Boote | Kajaks | Canadier | Outrigger | Ausleihbedingungen
Unser Verein verfolgt satzungsgemäß den Zweck die Leibesübung zu pflegen und die Gemeinschaft durch Tages-, Ferien- und Wochenendfahrten zu fördern. Er hält deshalb Vereinsboote vor, um BKW-Kanukurse auszustatten und Vereinsmitgliedern mit ihren Gästen die Teilnahme an den sportlichen Vereinsaktivitäten in jeweils geeigneten Booten zu ermöglichen. Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Nutzung unserer Vereinsboote samt Zubehör (Paddel, Spritzdecke, Lukendeckel, Auftriebskörper etc.) durch Vereinsmitglieder und in ihrer Begleitung befindlichen Gäste. Sie ersetzen alle bisherigen Regelungen zu diesem Thema.
Jedes Vereinsmitglied darf unter Beachtung der in der Vereinsboote-Ubersicht
festgelegten Nutzungsempfehlungen und Nutzungsbeschränkungen für
sich und seine Gäste Vereinsboote samt Zubehör ausleihen. Die
Verantwortung für sachgerechten Transport und schonende Behandlung
des ausgeliehenen Materials sowie das Zurücklegen in gereinigtem
und trockenem Zustand auf den entsprechenden Bootsplatz trägt das
ausleihende Vereinsmitglied.
Nicht ausleihbar sind die vom Vorstand wegen anstehender Reparaturarbeiten
gesperrten Boote und - zeitweise - diejenigen Boote, die in unseren Kanukursen
eingesetzt oder von anderen Vereinsmitgliedern bereits schriftlich reserviert
worden sind.
Zur Reservierung eines Vereinsbootes ist ein entsprechender Eintrag im
Reservierungsbuch notwendig Bei Fahrtantritt dies gilt für
jede Fahrt ist zusätzlich der Eintrag im Vereinsfahrtenbuch
(u. a. aus versicherungstechnischen Gründen) erforderlich. Die Bücher
und die Vereinsboote-Übersicht liegen bzw. hängen am Schreibpult
im Treppenhaus aus.
Sollte anläßlich der Nutzung ausgeliehenes Material abhanden
gekommen oder, über die normale Abnutzung hinaus, beschädigt
worden sein, so hat das für die Nutzung verantwortliche Vereinsmitglied
den Vorstand umgehend darüber zu informieren und, nach Abstimmung,
in angemessener Weise für Reparatur oder Ersatz zu sorgen.
Jedes volljährige Vereinsmitglied darf zwei Einerkajaks
(K1) oder einen Zweierkajak (K2) oder einen Wandercanadier (C4) und zusätzlich
für seine Kinder kostenlos Kinderboote ausleihen. Jedes jugendliche
Vereinsmitglied darf sich einen Einerkajak ausleihen. Ausleihungen von
mehr als 10 Tagen Dauer bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Für volljährige Vereinsmitglieder gelten pro Nutzungstag folgende
Nutzungsentgelte:
Einer-Kajaks (K1) 3,00 Euro, Zweier-Kajaks (K2) 6,00 Euro,
alle Canadier ( CIII und CIV, nicht der CX) 6,00 Euro,
Bootsanhänger 10,00 Euro.
Als Nutzungstag zählt dabei jeder Tag, an dem das Boot zwischen 09.00
und 17.00 Uhr für mehr als 4 Stunden ausgeliehen wird. Kurzzeitpaddeln
vor unserem Bootshaus bleibt also kostenfrei. Das Nutzungsentgelt
ist umgehend, spätestens am Donnerstag nach Bootsrückgabe an
den jeweiligen Bootshausdienst zur Weitergabe an den Vorstand zu zahlen.
Es wird zweckgebunden für die Erhaltung eines zeitgemäßen
und funktionsfähigen Vereinsbootebestandes eingesetzt.
Die Nutzung der Vereinsboote erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein,
der Vorstand und alle an der Erhaltung der Vereinsboote beteiligten Vereinsmitglieder
haften weder für deren Zustand und Verfügbarkeit noch dafür,
das sie sich für die vom ausleihenden Vereinsmitglied geplanten Unternehmungen
eignen. Alle übrigen, in den o. g. Regelungen nicht enthaltenen Nutzungen
von Vereinsbooten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
Diese Regelungen ersetzen die Regelungen vom 05.02.1998 und treten am 01.01.2008
in Kraft.
der Vorstand